Auf Basis von Art. 6 Abs 1 lit a) DSGVO sind Sie damit einverstanden, dass die durch Sie gemachten persönlichen Daten durch den entsprechend auf dem jeweiligen Formular genannten Hersteller und die ITZ Informationstechnologie GmbH zur Projektbearbeitung verarbeitet und bis zum Ende der Projektabwicklung oder, sofern andere gesetzliche Bestimmungen dies verlangen, auch darüber hinaus, gespeichert werden dürfen.
Sie sind gemäß Art 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Hersteller und der ITZ Informationstechnologie GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu den gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 15 bis 18 DSGVO können Sie außerdem die Berichtigung, Löschung, Beschränkung der Nutzung einzelner personenbezogener Daten von der ITZ Informationstechnologie GmbH verlangen.
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht gem. Art 21 DSGVO Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung widerrufen oder eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten. Gerne steht dieser Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung:
ITZ Informationstechnologie GmbH
Heinrich Held Straße 16
45133 Essen
E Mail: datenschutz@itz-essen.de
Tel. +49 (0)201 24714 0
Sollten Sie Ihre Einwilligungserklärung widerrufen, verfällt Ihr Anspruch auf die Gewährung von Projektpreisen, da eine Abwicklung ohne die Speicherung persönlicher Daten technisch und organisatorisch nicht möglich ist.
Wir empfehlen, keine persönlichen Daten natürlicher Personen der Endkunden in die Hersteller-Formulare einzutragen. Dabei handelt es sich um Daten, mittels derer natürliche Personen eindeutig identifiziert werden können (Name, Handynummer, persönliche E-Mail etc.). Tragen Sie stattdessen bei Pflichtfeldern einfach „DSGVO“ oder statt einer Telefonnummer einen Platzhalter, z.B. „000“, ein.
Sollten Sie dennoch persönliche Endkundendaten natürlicher Personen eingeben, müssen die Hersteller und die ITZ Informationstechnologie GmbH davon ausgehen, dass Sie eine wirksame Einwilligungserklärung der Endkunden zur Weitergabe der Daten eingeholt haben und diese nachweisen können.